Verbandsübergreifende Arbeitsgemeinschaft für Pflegesatzverhandlungen

Gemeinsam auf dem Weg

Die Kosten für Krankenhausbehandlungen sind mit Abstand der größte Ausgabenposten in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Im Jahr 2021 betrugen diese 86 Milliarden Euro und damit ein Drittel der gesamten Leistungsausgaben. Den entsprechenden Vertragsverhandlungen vor Ort gemäß § 18 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) kommt damit eine besondere Bedeutung zu. Alle Sozialleistungsträger – und damit auch Betriebskrankenkassen – die jährlich eine Belegungsquote von mindestens fünf Prozent pro Krankenhaus haben, sind Vertragspartner im Pflegesatzverfahren. Einzelne Betriebskrankenkassen erreichen den erforderlichen Belegungsanteil regelhaft nicht. Daher hat der Gesetzgeber die Bildung von Arbeitsgemeinschaften vorgesehen. Ziel der Arbeitsgemeinschaften ist, die entsprechenden Belegungsquoten für das erforderliche Quorum zu erreichen und gemeinsame Verhandlungsstrategien zu entwickeln.

Die BKK Landesverbände NORDWEST und Mitte gründen dazu eine gemeinsame ARGE Pflege­satz­­ver­handlungen. Ausgangsbasis bilden die bestehenden Arbeits­gemeinschaften:

In den vier Verbandsländern des BKK-Landesverbandes NORDWEST gibt es 489 stationäre und teilstationäre Einrichtungen*. Die ARGE NORDWEST umfasst mit 72 Mitgliedern alle Betriebs­kranken­kassen und repräsentiert 3,1 Millionen BKK Versicherte. Im Verbands­gebiet des BKK Landes­verbandes Mitte gibt es in neun Bundes­ländern 566 Vertrags­kranken­häuser*. Drei ARGEn (Ost, Niedersachsen und Bremen) mit 26 Mitgliedern vertreten insgesamt 3,1 Millionen BKK Versicherte.

Mit dem Zusammenschluss werden die gemeinsamen Kompetenzen und die technischen Lösungen zusammengeführt und ergänzt. Verhandlungs­strategien werden damit künftig für 13 von 16 Bundesländern, statt für vier oder neun Bundes­länder entwickelt und umgesetzt.

Dazu treten die bestehenden Arbeitsgemeinschaften der neuen ARGEn, welche an die gemeinsamen Ziele angepasst sind, bei. Künftig wird es einen Beirat geben, in dem neun große, beziehungsweise ausgewählte Betriebs­kranken­kassen präsent sind. Die entsprechenden Abstimmungen mit den Aufsichten der beiden BKK Landesverbände sowie mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung konnten im März 2023, positiv abgeschlossen werden.

Der Vorteil: Nach Gründung der gemeinsamen Arbeitsgemeinschaft ist kein erneuter Beitritt der Betriebs­kranken­kassen erforderlich. Mit den Beschlüssen der Mitglieder­versammlungen der bestehenden ARGEn und der konstituierenden Sitzung der Gemeinsamen ARGE wird das Errichtungs­verfahren abgeschlossen. Auch danach wird das Konzept kontinuierlich geprüft und erweitert.

*Stand November 2022

»Gemeinsame Vertragsstrategien werden künftig für 13, statt für vier oder neun Bundesländer entwickelt und umgesetzt.«

Dr. Dirk Janssen
Vorstand des BKK-Landesverbandes NORDWEST

»Die Krankenhauskosten machen alleine schon ein Drittel der GKV-Ausgaben aus. Daher kommt den Vertragsverhandlungen für diesen Leistungsbereich eine besondere Bedeutung für die Betriebskrankenkassen zu.«

Burkhard Spahn
Vorstand des BKK Landesverbandes Mitte