Expertenwissen weitergeben
Das Blitzlicht AAG wird von der Fachberatung AAG als Online-Veranstaltung für die Beschäftigten der Betriebskrankenkassen angeboten und widmet sich einem Thema, über das sich die Teilnehmenden in maximal 90 Minuten austauschen können. Dabei können sowohl Lösungsansätze gesucht als auch best practice vorgestellt werden. Die Fachberatung steht den Teilnehmenden dabei nicht nur für die Moderation, sondern auch für die Beratung zur Seite, und kann zudem vorhandenen Handlungsbedarf erkennen.
Blitzlicht: Fernbehandlung und Arbeitsunfähigkeit
Die Telemedizin hat seit dem Jahr 2017 und insbesondere während der Corona-Pandemie mehr Bedeutung gewonnen. Diagnostik und Konsultation trotz räumlicher Trennung erfordern jedoch besondere Voraussetzungen bei der Feststellung von Arbeitsunfähigkeit. Die Änderung der AU-Richtlinie (AU-RL) zur Konkretisierung der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen einer Videosprechstunde erfolgte am 19. November 2021 und trat am 19. Januar 2022 in Kraft. Während der Umgang mit den telefonisch ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Rahmen der Corona-Sonderregelung bis zum 31. März 2023 eindeutig geregelt war, war der Umgang mit den im Rahmen einer Videosprechstunde ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen einer gewissen Verunsicherung unterworfen.
Die gebündelte Fachberatung „Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen nach dem AAG“ hat den Betriebskrankenkassen am 23. Februar 2023 im Rahmen der Online-Veranstaltung „Blitzlicht: Fernbehandlung und Arbeitsunfähigkeit“ Informationen zur Rechtsprechung und zum Umgang mit den ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gegeben sowie Fragen der Teilnehmenden beantwortet. An der Veranstaltung haben 28 Betriebskrankenkassen teilgenommen.
Informationsveranstaltung zum AAG
Seit der Einführung des elektronischen Erstattungsantrags im Jahr 2010 wurde die Digitalisierung im Bereich der Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen stetig weiter ausgebaut. In der von der Fachberatung AAG am 29. August 2023 angebotenen Informationsveranstaltung, wurde sich mit den Teilnehmenden der Betriebskrankenkassen darüber ausgetauscht, inwieweit die bestehenden Systeme und die vorhandenen Daten den aktuellen Anforderungen entsprechen und wie diese eventuell zukünftig besser genutzt werden können. An der Online-Veranstaltung haben 78 Personen teilgenommen. Die Diskussionsbeiträge und die in der nachfolgenden Zeit eintreffenden weitergehenden Informationen und Anregungen aus den Betriebskrankenkassen wurden durch die Fachberatung AAG und dem BKK Dachverband e.V. gemeinsam mit den Beschäftigten des zuständigen Referats beim BMAS für mögliche Optimierungen bewertet.
Die Fachberatung AAG ist über die zentrale E-Mail-Adresse fb-aag@bkk-aag.de zu erreichen.
Partnerschaftlich im Widerspruchsausschuss
Am 22. und 23. November 2023 fand eine Schulung des BKK Landesverbandes Mitte für die Mitglieder des Widerspruchsausschusses in Angelegenheiten der BKK-Arbeitgeberversicherung in Magdeburg statt. Ergänzt wurde die Veranstaltung mit einer Führung durch das Gebäude der BKK-Arbeitgeberversicherung und der Vorstellung einiger Arbeitsbereiche sowie der praktischen Bearbeitung der Anträge.
Die Mitglieder des Widerspruchsausschusses:
„Besonders in Erinnerung bleibt mir die Besichtigung der AGV am zweiten Tag...“
„Unser Workshop zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen nach dem AAG in Magdeburg hat mir persönlich noch einmal gezeigt...“
„Die Präsentation der Arbeitgeberversicherung hat mir noch einmal verdeutlicht...“
„Der Workshop zeigte allen Beteiligten, dass die Arbeitgeberversicherung modern und zukunftsgerichtet aufgestellt ist...“
Zahlen, Daten & Fakten
Die BKK-Arbeitgeberversicherung betreute im Jahr 2023 etwa 587.500 Arbeitgeber bundesweit. Davon nahmen 60.200 Arbeitgeber, also etwa 11 Prozent, ausschließlich am Umlageverfahren 2 teil. Für Arbeitgeber, die am Umlageverfahren 1 teilnehmen, bietet die BKK-Arbeitgeberversicherung drei unterschiedliche Umlage- und Erstattungssätze an. Die Abbildung zeigt, dass sich 79 Prozent der Arbeitgeber im Jahr 2023 für die Erstattung in Höhe von 60 Prozent des fortgezahlten Entgeltes (inklusive der vom Arbeitgeber zu tragenden Beitragsanteile) entschieden haben.
Aufteilung des U1-Arbeitgeberbestandes nach der Wahl des Umlagesatzes
Umlage- und Erstattungssätze | Umlagesatz | Erstattung |
---|---|---|
U1, ermäßigter Umlage- und Erstattungssatz | 2,2 v.H. | 50%* |
U1, allgemeiner Umlage- und Erstattungssatz | 2,7 v.H. | 60%* |
U1, erhöhter Umlage- und Erstattungssatz | 5,1 v.H. | 80%* |
U2, Mutterschaft (MU) bzw. Beschäftigungsverbot (BV) | 0,40 v.H. | 100 % (MU)** |
*Die Arbeitgeberbeitragsanteile sind mit diesem Erstattungssatz bereits abgegolten **Bei BV: zuzüglich der pauschalen Erstattung der Arbeitgeberbeitragsanteile nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 AAG |
Vergleich des Antragsaufkommens der Jahre 2022 und 2023
Im Jahr 2023 erhielt die BKK-Arbeitgeberversicherung insgesamt 1.603.370 Anträge auf Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft.
Im Vergleich zum Vorjahr wurden somit insgesamt 122.921 Erstattungen weniger beantragt. Die Zahl der Anträge im Umlageverfahren 1 sank um 68.604. Das entspricht einer Verringerung um etwa 4,7 Prozent.
Die Anzahl der Anträge bei Beschäftigungsverbot (Umlageverfahren 2) verringerte sich um 15.893 Anträge. Das entspricht einer Senkung von 15,1 Prozent. Beim Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wurden 38.424 Erstattungen weniger beantragt. Die Verringerung entspricht 23,6 Prozent.
Vergleich der Erstattungsbeträge
Die Erstattungsbeträge für die unterschiedlichen Antragsarten richten sich nach den zugrunde gelegten Entgelten der Beschäftigten. Während im Jahr 2022 für einen Erstattungstag bei Arbeitsunfähigkeit im Durchschnitt 54,76 Euro ausgezahlt wurden, waren es im Jahr 2023 bereits 58,36 Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 6,58 Prozent. Die Ausgaben im Umlageverfahren 2 stiegen ebenfalls im Vergleich der Jahre 2022 und 2023 an. Die täglichen Erstattungsbeträge bei Beschäftigungsverbot stiegen um 3,42 Prozent auf 114,21 Euro und beim Zuschuss zum Mutterschaftsgeld um 7,66 Prozent auf 63,47 Euro pro Tag an.
Vergleich der täglichen Erstattungsbeträge bei Arbeitsunfähigkeit, Beschäftigungsverbot und dem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Fallzahlen im Bereich Schadenersatz
Ursächlich für Schadenersatzfälle (nach § 116 SGB X) sind Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Unfälle im häuslichen Umfeld. Letztere sind die Hauptursachen für die Schadenersatzfälle der BKK-Arbeitgeberversicherung. Die Übersicht zeigt die Anzahl der Schadenersatzfälle. Im Jahr 2023 wurden 77.246 Erstattungsanträge auf einen eventuell bestehenden Schadenersatzanspruch geprüft.
Fallzahlen im Bereich Schadenersatz
Zahlungseingänge im Bereich Schadenersatz
Im Jahr 2023 konnten 830.612 Euro aufgrund von Schadenersatzansprüchen geltend gemacht werden.
Fallzahlen im Bereich Schadenersatz
Bilanz 2023 (§ 29 SVHV)
Kontenbezeichnung | Bestand am 1.1.2023 in Euro | Veränderung Bestand 2023 in Euro | Bestand am 31.12.2023 in Euro |
---|---|---|---|
Aktiva | |||
Bankguthaben (U1) | 23.258.275,02 | 5.443.266,58 | 28.701.541,60 |
Bankguthaben (U2) | 23.193.242,89 | 47.797.961,59 | 70.991.204,48 |
Sonstige sofort verfügbare Zahlungsmittel | 1.504,84 | -504,84 | 1.000,00 |
Sonstige Forderungen an den BKK LV Mitte | 20.018.711,21 | -20.018.711,21 | 0,00 |
Verrechnungskonto | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Zeitliche Rechnungsabgrenzung | 425.576,97 | 26.255,44 | 451.832,41 |
Geldanlagen (U1) | 25.275.738,61 | 884.883,95 | 26.160.622,56 |
Forderungen auf Umlagebeträge (U1) | 20.218.282,51 | 14.618.164,87 | 34.836.447,38 |
Forderungen auf zu Unrecht geleistete Erstattungen (U1) | 945.250,62 | 123.667,21 | 1.068.917,83 |
Sonstige Forderungen (U1) DEBT | 1.997.825,94 | 215.721,27 | 2.213.547,21 |
Sontige Forderungen (U2) KRED | 1.560,59 | 643,27 | 2.203,86 |
Geldanlagen (U2) | 25.205.763,45 | 39.132.859,11 | 64.338.622,56 |
Forderungen auf Umlagebeträge (U2) | 31.648.377,60 | -7.340.258,22 | 24.308.119,38 |
Forderungen auf zu Unrecht geleistete Erstattungen (U2) | 1.373.610,45 | -105.311,29 | 1.268.299,16 |
Sonstige Forderungen (U2) DEBT | 15.933,65 | 297.376,50 | 313.310,15 |
Sonstige Forderungen (U2) KRED | 1.383,91 | 621,10 | 2.005,01 |
Gesamt | 173.581.038,26 | -81.076.635,33 | 254.657.673,59 |
Passiva | |||
Sonstige Verwahrungen | 5.865,18 | -3.736,65 | 2.128,53 |
Verpflichtungen gem. § 1 Abs. 1 u. 3 AAG (U1) | 37.895.542,19 | -9.358.308,82 | 28.537.233,37 |
Verpflichtungen/Rückstellungen Risikoausfälle (U1) | 0,00 | 28.868.000,00 | 28.868.000,00 |
Verpflichtungen aus Fehlüberweisungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Sonstige Verpflichtungen (U1) | 962.886,30 | 491.402,47 | 1.454.288,77 |
Verpflichtungen gem. § 1 Abs. 2 u. 3 AAG (U2) | 43.652.708,25 | -24.250.557,34 | 19.402.150,91 |
Verpflichtungen/Rückstellungen Risikoausfälle (U2) | 0,00 | 25.758.000,00 | 25.758.000,00 |
Sonstige Verpflichtungen (U2) | 941.381,66 | -115.510,18 | 825.871,48 |
Gesamt | 83.458.383,58 | 21.389.289,48 | 104.847.673,06 |
Sondervermögen - U1 | |||
nach dem AAG bei Krankheit | 2.971.467,40 | 70.203.472,06 | 73.174.939,46 |
Sondervermögen - U2 | |||
nach dem AAG bei Mutterschaft | 87.151.187,28 | -10.516.126,21 | 76.635.061,07 |
Sondervermögen | 90.122.654,68 | -59.687.345,85 | 149.810.000,53 |
Bilanzsumme | 173.581.038,26 | 81.076.635,33 | 254.657.673,59 |
Gewinn- & Verlustrechnung 2023 (§ 28 SVHV)
Kontenbezeichnung | Rechnungsergebnis U1 in Euro | Rechnungsergebnis U2 in Euro | |
---|---|---|---|
Einnahmen | |||
Umlagebeträge | 440.110.969,10 | 303.333.264,95 | |
Vermögenserträge und sonstige Einnahmen | 417.868,91 | 1.028.818,29 | |
Einnahmen aus Ersatzansprüchen | 935.947,95 | 0,00 | |
Zwischensumme | 441.464.785,96 | 304.362.083,24 | |
Überschuss der Aufwendungen | 0,00 | 10.516.126,21 | |
Gesamt | 441.464.785,96 | 314.878.209,45 | |
Ausgaben | |||
Erstattungen an Arbeitgeber | 353.103.488,86 | 304.303.671,91 | |
Vermögensaufwendungen und sonstige Ausgaben | 0,00 | 0,00 | |
Verwaltungskosten | 18.157.825,04 | 10.574.537,54 | |
Zwischensumme | 371.261.313,90 | 314.878.209,45 | |
Überschuss der Erträge | 70.203.472,06 | 0,00 | |
Gesamt | 441.464.785,96 | 314.878.209,45 |