„Nachdem der Gesetzgeber bereits im Jahr 2021 in das Vermögen der gesetzlichen Krankenkassen eingegriffen hat, erfolgt mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz nunmehr eine weitere staatlich angeordnete Vermögensabgabe, mit dem Ziel, die erwartete Finanzierungslücke in der GKV für das Jahr 2023 zu schließen.
Für die energie-BKK bedeutet das konkret, dass wir von unserem Vermögen rund 56 Euro je Versicherten an den Gesundheitsfonds zurückzahlen müssen. Dieses Geld fehlt der energie-BKK dann wiederum für die Finanzierung eigener unerwarteter Ausgaben beziehungsweise Ausgabensteigerungen.
Meines Erachtens nach sind die Maßnahmen des FinStG nicht dafür geeignet, die finanziellen Herausforderungen der GKV ab dem Jahr 2024 nachhaltig zu lösen.“