BKK-Arbeitgeberversicherung

Seit mehr als 25 Jahren auf dem richtigen Weg

Die BKK-Arbeitgeberversicherung als Abteilung des BKK Landesverbandes Mitte ist seit mehr als 25 Jahren der Experte für das Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG). Am gemeinsamen Ausgleichsverfahren, das für alle Kassenarten angeboten wird, nehmen 60 Prozent aller Betriebskrankenkassen teil. 600.000 Arbeitgeber bundesweit vertrauen der kompetenten Beratung der Beschäftigten in Magdeburg.

Die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Betriebskrankenkassen und der BKK-Arbeitgeberversicherung ist das Fundament des Erfolges. Um die Erwartungen der Kunden zu erfüllen und den bestmöglichen Service bieten zu können, ist der intensive Kontakt zu den Kunden besonders wichtig. Beispielsweise fand am 28. September 2022 ein Gespräch mit Vertretern der BKK Herkules, der BKK Wirtschaft & Finanzen sowie der BKK Werra-Meissner bei der Herkules BKK in Kassel statt.

Starke Partnerschaft – Der Beirat

Seit vielen Jahren begleitet der Beirat als konstanter Partner die Arbeit der BKK-Arbeitgeberversicherung. Er besteht aus Vertretern der teilnehmenden Betriebskrankenkassen sowie der für das AAG zuständigen Ansprechpartnerin der Gebündelten Fachberatung der BKK Landesverbände.

Zum 1. September 2022 hat sich Martin Kokon, BKK public, in den Ruhestand verabschiedet. Damit endete sein Wirken als Mitglied im Beirat der BKK-Arbeitgeberversicherung.

Linke Seite: Frank Richter, Carina Rohde, Stefan Lorenz (Continentale BKK), Andrea Kühne, Burkhard Spahn, Patrick Meyer

Rechte Seite: Martin Kokon (BKK public), Thorsten Reinboth (BERGISCHE KRANKENKASSE), Andreas Lenz (BKK Pfalz), Oliver Dehl (Mobil Krankenkasse), Thomas Rung (BKK PFAFF), Katja Hölzel (BKK24)

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„Die Mitglieder des Beirates sind das Bindeglied zwischen den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BKK-Arbeitgeberversicherung ..."

Andreas Lenz
Vorstand der BKK Pfalz und Vorsitzender des Beirates der BKK-Arbeitgeberversicherung

Erfolgreiche Prüfung

Vom 3. November 2021 bis 5. April 2022 fand bei der BKK-Arbeitgeberversicherung die Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung nach § 274 SGB V durch das Landesprüfungsamt für die Sozialversicherung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung statt. Für den Prüfzeitraum wurde kein Rechtsverstoß festgestellt. Die von den Prüfenden während der Prüfung und mit dem Prüfbericht gegebenen Hinweise zur Optimierung der Prozesse wurden aufgenommen und umgesetzt.


Der Vorsitzende des Beirates Andreas Lenz, bedankte sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BKK-Arbeitgeberversicherung für die geleistete Arbeit und den guten Prüfbericht.

»Das gute Ergebnis zeugt davon, dass mit viel Engagement und hoher Qualität gearbeitet wird.«

Andreas Lenz, Vorstandsvorsitzender der BKK Pfalz

Ein langer Weg zur Gerechtigkeit

Durch Prüfmechanismen innerhalb der BKK-Arbeitgeberversicherung und durch den intensiven Austausch im System der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), konnten in den vergangenen Jahren zahlreiche dolose Handlungen und Betrugsfälle ermittelt werden. Ein besonders umfangreicher Betrugsfall wurde durch die BKK-Arbeitgeberversicherung im Jahr 2007 aufgedeckt.

Die Täter haben bereits im Jahr 2002 begonnen, bandenmäßig Sozialleistungsträger zu schädigen. Dabei wurden insgesamt 601.143,63 Euro von Sozialleistungsträgern und Fördermittelstellen erschlichen, bei weiteren 133.434,60 Euro gelang dies nicht.

Das seit dem Jahr 2007 laufende Verfahren hat nach 51 Verhandlungstagen am 7. Dezember 2022 seinen Abschluss gefunden. Das Urteil umfasst 238 Seiten. Es ist dabei ein Schaden von 67.746,94 Euro entstanden.

Zahlen, Daten & Fakten

Die BKK-Arbeitgeberversicherung betreute im Jahr 2022 etwa 577.100 Arbeitgeber bundesweit. Davon nahmen 66.100 Arbeitgeber, also etwa 12 Prozent, ausschließlich am Umlageverfahren 2 (Mutterschaft und Beschäftigungsverbot) teil.

Für Arbeitgeber, die am Umlageverfahren 1 (Krankheit) teilnehmen, bietet die BKK-Arbeitgeberversicherung drei unterschiedliche Umlage- und Erstattungssätze an. Die Abbildung zeigt, dass sich 78 Prozent der Arbeitgeber im Jahr 2022 für die Erstattung in Höhe von 60 Prozent des fortgezahlten Entgeltes (inklusive der vom Arbeitgeber zu tragenden Beitragsanteile) entschieden haben.

Aufteilung des
U1-Arbeitgeberbestandes nach
der Wahl des Umlagesatzes

Umlage- und Erstattungssätze Umlagesatz Erstattung
U1, ermäßigter Umlage- und Erstattungssatz 1,4 v.H. 50%*
U1, allgemeiner Umlage- und Erstattungssatz 1,7 v.H. 60%*
U1, erhöhter Umlage- und Erstattungssatz 3,2 v.H. 80%*
U2, Mutterschaft (MU) bzw. Beschäftigungsverbot (BV) 0,56 v.H. 100 % (MU)**

*Die Arbeitgeberbeitragsanteile sind mit diesem Erstattungssatz bereits abgegolten

**Bei BV: zuzüglich der pauschalen Erstattung der Arbeitgeberbeitragsanteile nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 AAG

Vergleich des Antragsaufkommens der Jahre 2021 und 2022

Im Jahr 2022 erhielt die BKK-Arbeitgeberversicherung insgesamt 1.726.177 Anträge auf Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft.

Im Vergleich zum Vorjahr wurden somit insgesamt 517.863 Erstattungen mehr beantragt. Die Zahl der Anträge im Umlageverfahren 1 stieg um 491.894. Das entspricht einer Steigerung um etwa 50,9 Prozent.

Die Anzahl der Anträge bei Beschäftigungsverbot (Umlageverfahren 2) verringerte sich um 959 Anträge. Das entspricht einer Senkung von 0,9 Prozent. Beim Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wurden 26.928 Erstattungen mehr beantragt. Die Steigerung entspricht 19,9 Prozent.

Vergleich des Antragsaufkommens der Jahre 2021 und 2022

Vergleich der Erstattungsbeträge

Die Erstattungsbeträge für die unterschiedlichen Antragsarten richten sich nach den zugrunde gelegten Entgelten der Beschäftigten. Während im Jahr 2021 für einen Erstattungstag bei Arbeitsunfähigkeit im Durchschnitt 52,83 Euro ausgezahlt wurden, waren es im Jahr 2022 bereits 54,78 Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 3,69 Prozent. Die Ausgaben im Umlageverfahren 2 stiegen ebenfalls im Vergleich der Jahre 2021 und 2022 an. Die täglichen Erstattungsbeträge bei Beschäftigungsverbot stiegen um 5,45 Prozent auf 110,60 Euro und beim Zuschuss zum Mutterschaftsgeld um 4,30 Prozent auf 59,01 Euro pro Tag an.

Vergleich der täglichen Erstattungsbeträge bei Arbeitsunfähigkeit, Beschäftigungsverbot und dem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Fallzahlen im Bereich Schadenersatz

Ursächlich für Schadenersatzfälle (nach § 116 SGB X) sind Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Unfälle im häuslichen Umfeld. Letztere sind die Hauptursachen für die Schadenersatzfälle der BKK-Arbeitgeberversicherung. Die Übersicht zeigt die Anzahl der Schadenersatzfälle. Im Jahr 2022 wurden 68.953 Erstattungsanträge auf einen eventuell bestehenden Schadenersatzanspruch geprüft.

Fallzahlen im Bereich Schadenersatz

Zahlungseingänge im Bereich Schadenersatz

Im Jahr 2022 konnten 921.993 Euro aufgrund von Schadenersatzansprüchen geltend gemacht werden.

Fallzahlen im Bereich Schadenersatz

Bilanz 2022 (§ 29 SVHV)

Kontenbezeichnung Bestand am 1.1.2022 in Euro Veränderung Bestand 2022 in Euro Bestand am 31.12.2022 in Euro
Aktiva
Bankguthaben 77.907.388,18 -31.455.870,27 46.451.517,91
Sonstige sofort verfügbare Zahlungsmittel 8.085,09 -6.580,25 1.504,84
Sonstige Forderungen an den BKK LV Mitte 20.000.000,00 18.711,21 20.018.711,21
Verrechnungskonto 0,00 0,00 0,00
Zeitliche Rechnungsabgrenzung 361.639,44 63.937,53 425.576,97
Geldanlagen (U1) 37.803.622,56 -12.527.883,95 25.275.738,61
Forderungen auf Umlagebeträge (U1) 24.248.900,83 -4.030.618,32 20.218.282,51
Forderungen auf zu Unrecht geleistete Erstattungen (U1) 521.624,32 423.626,30 945.250,62
Sonstige Forderungen (U1) 147.455.80 1.851.930,73 1.999.386,53
Geldanlagen (U2) 17.695.622,56 7.510.140,89 25.205.763,45
Forderungen auf Umlagebeträge (U2) 25.717.374,21 5.931.003,39 31.648.377,60
Forderungen auf zu Unrecht geleistete Erstattungen (U2) 932.847,21 440.763,24 1.373.610,45
Sonstige Forderungen (U2) 1.485,50 15.832,06 17.317,56
Gesamt 205.346.045,70 -31.765.007,44 173.581.038,26
Passiva
Sonstige Verwahrungen 1.856,20 4.008,98 5.865,18
Verpflichtungen aus Umlagebeträgen (U1) 0,00 0,00 0,00
Verpflichtungen gem. § 1 Abs. 1 u. 3 AAG (U1) 26.460.397,96 11.435.144,23 37.895.542,19
Verpflichtungen aus Fehlüberweisungen 0,00 0,00 0,00
Sonstige Verpflichtungen (U1) 1.291.386,59 -328,500,29 962.886,30
Verpflichtungen aus Umlagebeträgen (U2) 0,00 0,00 0,00
Verpflichtungen gem. § 1 Abs. 2 u. 3 AAG (U2) 21.697.687,47 21.955.020,78 43.652.708,25
Sonstige Verpflichtungen (U2) 952.929,13 -11.547,47 941.381,66
Gesamt 50.404.257,35 33.054.126,23 83.458.383,58
Sondervermögen - U1
nach dem AAG bei Krankheit 116.730.708,84 -113.759.241,44 2.971.467,40
Sondervermögen - U2
nach dem AAG bei Mutterschaft 38.211.079,51 48.940.107,77 87.151.187,28
Sondervermögen 154.941.788,35 -64.819.133,67 90.122.654,68
Bilanzsumme 205.346.045,70 -31.765.007,44 173.581.038,26

Gewinn- & Verlustrechnung 2022 (§ 28 SVHV)

Kontenbezeichnung Rechnungsergebnis U1 in Euro Rechnungsergebnis U2 in Euro
Einnahmen
Umlagebeträge 264.995.220,63 401.616.575,72
Vermögenserträge und sonstige Einnahmen -182.248,60 -182.037,33
Einnahmen aus Ersatzansprüchen 2.756.055,26 0,00
Zwischensumme 267.569.027,29 401.434.538,39
Überschuss der Aufwendungen 113.759.241,44 0,00
Gesamt 381.328.268,73 401.434.538,39
Ausgaben
Erstattungen an Arbeitgeber 368.591.835,99 340.223.655,11
Vermögensaufwendungen und sonstige Ausgaben 0,00 0,00
Verwaltungskosten 12.736.432,74 12.270.775,51
Zwischensumme 381.328.268,73 352.494.430,62
Überschuss der Erträge 0,00 48.940.107,77
Gesamt 381.328.268,73 401.434.538,39