Konstanter Partner – Der Beirat
Seit dem Jahr 2002 begleitet der Beirat die Zusammenarbeit zwischen den Betriebskrankenkassen und der BKK-Arbeitgeberversicherung.
Die Besetzung des Beirates erfolgte bis zum 31. Dezember 2023 nur durch Betriebskrankenkassen, die sowohl die Durchführung des U1- als auch des U2-Verfahrens auf die BKK-Arbeitgeberversicherung übertragen haben.
Mit den Änderungen der Satzung und der Geschäftsordnung des Beirates zum 1. Januar 2024 wurde die Verfahrensweise für die Besetzung des Beirates geändert. Seitdem können Vertreter aller teilnehmenden Betriebskrankenkassen, unabhängig davon, ob sie ein oder beide Umlageverfahren auf die BKK-Arbeitgeberversicherung übertragen haben, im Beirat mitwirken.
Die Amtszeit der Mitglieder des Beirates richtet sich nach der Amtszeit des Verwaltungsrates des BKK Landesverbandes Mitte. Mit der Neukonstituierung des Verwaltungsrates im Jahr 2024 hat sich auch der Beirat neu konstituiert. Die Sitzung fand am 15. Mai 2024 in Magdeburg statt. Zum Vorsitzenden wurde Andreas Lenz, BKK Pfalz und als sein Stellvertreter Oliver Dehl, Mobil Krankenkasse gewählt.
„Viele Gruppierungen, und nicht zuletzt die Politik, fordern einen Bürokratieabbau in Deutschland ..."
Der Beirat ist somit ein wichtiges Bindeglied zwischen den Betriebskrankenkassen und der BKK-Arbeitgeberversicherung. Er berät unter anderem zur Höhe der Umlagesätze oder dem Verwaltungskostenersatz und spricht dem Haupt- und Personalausschuss sowie dem Verwaltungsrat des BKK Landesverbandes Mitte Empfehlungen aus.
Verwaltungskostenersatz
Alle teilnehmenden Betriebskrankenkassen erhalten von der BKK-Arbeitgeberversicherung einen finanziellen Ersatz für ihre Verwaltungskosten.
Bis zum Jahr 2023 wurden pauschal drei Prozent auf Basis der Umlage bei Krankheit (U1) und zwei Prozent auf Basis der Umlage bei Mutterschaft (U2) an die teilnehmenden Betriebskrankenkassen gezahlt.
Sowohl starke Schwankungen des Umlagevolumens und die daraus resultierenden Planungsunsicherheiten, als auch die gestiegenen Ausgaben der Betriebskrankenkassen gaben den Anstoß für die Reformierung des Verwaltungskostenersatzes.
Die Erhöhung zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung basierte auf statistischen Rechnungsergebnissen der gesamten Gesetzlichen Krankenversicherung, zuzüglich der Berücksichtigung einer geschätzten Inflationsentwicklung (fünf Prozent für das Jahr 2024) und weiterer Ausgabensteigerungen.
Bei einem versichertenbezogen Erstattungsbetrag von 4,08 Euro für das Ausgleichsverfahren U1 und 4,07 Euro für das Ausgleichsverfahren U2, wurden den teilnehmenden Betriebskrankenkassen im U1-Verfahren insgesamt 16,3 Millionen Euro (13,2 Millionen Euro im Jahr 2023) und im U2-Verfahren 13,6 Millionen Euro (sechs Millionen Euro im Jahr 2023) ausgezahlt.
Zahlen, Daten & Fakten
Die BKK-Arbeitgeberversicherung betreute im Jahr 2024 etwa 607.100 Arbeitgeber bundesweit. Davon nahmen 58.900 Arbeitgeber, also etwa neun Prozent, ausschließlich am Umlageverfahren 2 teil. Für Arbeitgeber, die am Umlageverfahren 1 teilnehmen, bietet die BKK-Arbeitgeberversicherung drei unterschiedliche Umlage- und Erstattungssätze an. Die Abbildung zeigt, dass sich 79 Prozent der Arbeitgeber im Jahr 2024 für die Erstattung in Höhe von 60 Prozent des fortgezahlten Entgeltes (inklusive der vom Arbeitgeber zu tragenden Beitragsanteile) entschieden haben.
Aufteilung des U1-Arbeitgeberbestandes nach der Wahl des Umlagesatzes
Umlage- und Erstattungssätze | Umlagesatz | Erstattung |
---|---|---|
U1, ermäßigter Umlage- und Erstattungssatz | 1,90 v.H. | 50%* |
U1, allgemeiner Umlage- und Erstattungssatz | 2,30 v.H. | 60%* |
U1, erhöhter Umlage- und Erstattungssatz | 4,40 v.H. | 80%* |
U2, Mutterschaft (MU) bzw. Beschäftigungsverbot (BV) | 0,45 v.H. | 100 % (MU)** |
*Die Arbeitgeberbeitragsanteile sind mit diesem Erstattungssatz bereits abgegolten **Bei BV: zuzüglich der pauschalen Erstattung der Arbeitgeberbeitragsanteile nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 AAG |
Vergleich des Antragsaufkommens der Jahre 2023 und 2024
Im Jahr 2024 erhielt die BKK-Arbeitgeberversicherung insgesamt 1.658.787 Anträge auf Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft.
Im Vergleich zum Vorjahr wurden somit insgesamt 55.212 Erstattungen mehr beantragt. Die Zahl der Anträge im Umlageverfahren 1 stieg um 58.255. Das entspricht einer Steigerung um etwa 4,2 Prozent.
Die Anzahl der Anträge bei Beschäftigungsverbot (Umlageverfahren 2) erhöhte sich um 1.899 Anträge. Das entspricht einer Steigerung von 2,1 Prozent. Beim Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wurden 4.942 Erstattungen weniger beantragt. Die Verringerung entspricht 4,0 Prozent.
Vergleich der Erstattungsbeträge
Die Erstattungsbeträge für die unterschiedlichen Antragsarten richten sich nach den zugrunde gelegten Entgelten der Beschäftigten. Während im Jahr 2023 für einen Erstattungstag bei Arbeitsunfähigkeit im Durchschnitt 58,34 Euro ausgezahlt wurden, waren es im Jahr 2024 bereits 61,27 Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 5,0 Prozent. Die Ausgaben im Umlageverfahren 2 stiegen ebenfalls im Vergleich der Jahre 2023 und 2024 an. Die täglichen Erstattungsbeträge bei Beschäftigungsverbot stiegen um 4,4 Prozent auf 119,16 Euro und beim Zuschuss zum Mutterschaftsgeld um 6,1 Prozent auf 67,34 Euro pro Tag an.
Vergleich der täglichen Erstattungsbeträge bei Arbeitsunfähigkeit, Beschäftigungsverbot und dem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Fallzahlen im Bereich Schadenersatz
Ursächlich für Schadenersatzfälle (nach § 116 SGB X) sind Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Unfälle im häuslichen Umfeld. Letztere sind die Hauptursachen für die Schadenersatzfälle der BKK-Arbeitgeberversicherung. Die Übersicht zeigt die Anzahl der Schadenersatzfälle. Im Jahr 2024 wurden 77.151 Erstattungsanträge auf einen eventuell bestehenden Schadenersatzanspruch geprüft.
Fallzahlen im Bereich Schadenersatz
Zahlungseingänge im Bereich Schadenersatz
Im Jahr 2024 konnten 890.913 Euro aufgrund von Schadenersatzansprüchen geltend gemacht werden.
Fallzahlen im Bereich Schadenersatz
Bilanz 2024 (§ 29 SVHV)
Kontenbezeichnung | Bestand am 1.1.2024 in Euro | Veränderung Bestand 2024 in Euro | Bestand am 31.12.2024 in Euro |
---|---|---|---|
Bankguthaben (U1) | 28.701.541,60 | 22.838.590,59 | 51.540.132,19 |
Bankguthaben (U2) | 70.991.204,48 | -15.756.668,79 | 55.234.535,69 |
Sonstige sofort verfügbare Zahlungsmittel | 1.000,00 | 2.967,47 | 3.967,47 |
Sonstige Forderungen an den BKK LV Mitte | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Zeitliche Rechnungsabgrenzung | 451.832,41 | -5.382,30 | 446.450,11 |
Geldanlagen (U1) | 26.160.622,56 | 58.561.500,00 | 84.722.122,56 |
Forderungen auf Umlagebeträge (U1) | 34.836.447,38 | -4.055.730,71 | 30.780.716,67 |
Forderungen auf zu Unrecht geleistete Erstattungen (U1) | 1.068.917,83 | 383.455,95 | 1.452.373,78 |
Sonstige Forderungen (U1) DEBT | 2.213.547,21 | -12.695,00 | 2.200.852,21 |
Sontige Forderungen (U2) KRED | 2.203,86 | 182,91 | 2.386,77 |
Geldanlagen (U2) | 64.338.622,56 | 26.438.500,00 | 90.777.122,56 |
Forderungen auf Umlagebeträge (U2) | 24.308.119,38 | 5.758.060,42 | 30.066.179,80 |
Forderungen auf zu Unrecht geleistete Erstattungen (U2) | 1.268.299,16 | -115.674,75 | 1.152.624,41 |
Sonstige Forderungen (U2) DEBT | 313.310,15 | 113.603,88 | 426.914,03 |
Sonstige Forderungen (U2) KRED | 2.005,01 | 167,48 | 2.172,49 |
Gesamt | 254.657.673,59 | 94.150.877,15 | 348.808.550,74 |
Passiva | |||
Sonstige Verwahrungen | 2.128,53 | 4.757,32 | 6.885,85 |
Verpflichtungen gem. § 1 Abs. 1 u. 3 AAG (U1) | 28.537.233,37 | -2.804.625,15 | 25.732.608,22 |
Verpflichtungen/Rückstellungen Risikoausfälle (U1) | 28.868.000,00 | 1.116.000,00 | 29.984.000,00 |
Verpflichtungen aus Fehlüberweisungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Sonstige Verpflichtungen (U1) | 1454288,77 | 43.836,42 | 1.498.125,19 |
Verpflichtungen gem. § 1 Abs. 2 u. 3 AAG (U2) | 19.402.150,91 | 4.019.052,81 | 23.421.203,72 |
Verpflichtungen/Rückstellungen Risikoausfälle (U2) | 25.758.000,00 | 1.429.000,00 | 27.187.000,00 |
Sonstige Verpflichtungen (U2) | 825.871,48 | 339.937,38 | 1.165.808,86 |
Gesamt | 104.847.673,06 | 4.147.958,78 | 108.995.631,84 |
Sondervermögen - U1 | |||
nach dem AAG bei Krankheit | 73.174.939,46 | 44.211.924,14 | 117.386.863,60 |
Sondervermögen - U2 | |||
nach dem AAG bei Mutterschaft | 76.635.061,07 | 45.790.994,23 | 122.426.055,30 |
Sondervermögen | 149.810.000,53 | -90.002.918,37 | 239.812.918,90 |
Bilanzsumme | 254.657.673,59 | 94.150.877,15 | 348.808.550,74 |
Gewinn- & Verlustrechnung 2024 (§ 28 SVHV)
Kontenbezeichnung | Rechnungsergebnis U1 in Euro | Rechnungsergebnis U2 in Euro | |
---|---|---|---|
Einnahmen | |||
Umlagebeträge | 402.389.833,44 | 371.134.430,44 | |
Vermögenserträge und sonstige Einnahmen | 2.169.504,06 | 2.324.487,65 | |
Einnahmen aus Ersatzansprüchen | 579.124,10 | 0,00 | |
Zwischensumme | 405.138.461,60 | 373.458.918,09 | |
Überschuss der Aufwendungen | 0,00 | 0,00 | |
Gesamt | 405.138.461,60 | 373.458.918,09 | |
Ausgaben | |||
Erstattungen an Arbeitgeber | 339.933.339,33 | 309.876.622,05 | |
Vermögensaufwendungen und sonstige Ausgaben | 0,00 | 0,00 | |
Verwaltungskosten | 20.993.198,13 | 17.791.301,81 | |
Zwischensumme | 360.926.537,46 | 327.667.923,86 | |
Überschuss der Erträge | 44.211.924,14 | 45.790.994,23 | |
Gesamt | 405.138.461,60 | 373.458.918,09 |