Die Finanzsituation der Gesetzlichen Krankenversicherung
Zu den wichtigen Unterstützungsleistungen des BKK Landesverbandes Mitte zählen die Finanzberatung und das Finanzcontrolling der Betriebskrankenkassen. Das beinhaltet das frühzeitige Erkennen finanzieller Auffälligkeiten und Risiken und das gemeinsame Gegensteuern mit der jeweiligen Betriebskrankenkasse.
Die Mitgliedskassen im BKK Landesverband Mitte profitieren dabei von der fachlichen Beratung zu Themen wie den Deckungsbeiträgen, den Versicherungszeiten, dem Risikopool oder der Ermittlung der Einnahmen aus dem Gesundheitsfonds. Sie erhalten Unterstützung bei der Haushaltsplanung oder der Aufstellung der Jahresrechnung. Die Stärkung und die Sicherung jeder einzelnen Betriebskrankenkasse sowie des gesamten BKK Systems stehen hierbei stets im Fokus.
Finanzielle Entwicklung der Krankenkassen
Schon seit mehr als zehn Jahren steigen die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenkassen deutlich stärker als die Einnahmen.
Durch unterschiedliche zusätzliche Maßnahmen des Gesetzgebers, wie der Vermögensabführung und der Reduzierung des höchstzulässigen Vermögens, wurde das Vermögen der Krankenkassen immer weiter minimiert, sodass keine finanziellen Reserven mehr zur Verfügung standen.
Auf Basis der endgültigen Finanzstatistik haben die Gesetzlichen Krankenkassen für das Jahr 2024 ein Defizit von rund 6,5 Milliarden Euro erzielt.
Die Finanzreserven der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) betrugen dabei nur noch 1,54 Milliarden Euro beziehungsweise etwa 0,06 Monatsausgaben und entsprachen damit nicht einmal mehr der Hälfte der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve von 0,2 Monatsausgaben. Das bedeutet, dass nur noch Finanzreserven für etwa zwei Tage in der GKV vorgehalten werden.
Einzelne Krankenkassenarten wiesen in dieser Finanzstatistik für das Jahr 2024 sogar ein negatives Vermögen aus.
Während die Gesetzliche Krankenversicherung vor fünf Jahren noch etwa 100 Prozent einer Monatsausgabe an Vermögen zur Verfügung hatte, stehen jetzt nur noch die beschriebenen 6 Prozent zur Verfügung – die GKV lebt quasi „von der Hand in den Mund“.
In der folgenden Übersicht ist der Verlauf des Vermögens je Monatsausgabe dargestellt.
Auch die Mitgliedskassen des BKK Landesverbandes Mitte sind natürlich nicht von den allgemeinen Entwicklungen der GKV ausgenommen. Obwohl der Gesetzgeber den „kleineren“ Krankenkassen mit weniger als 50.000 Mitgliedern per Gesetz ein höheres zulässiges Vermögen einräumt, führen die gestiegenen Ausgaben zu ansteigenden Beitragssätzen. In Bezug auf unterjährige Anhebungen der Zusatzbeitragssätze (ZBS) war das Jahr 2024 ein Rekordjahr: 34 Krankenkassen mit einer unterjährigen ZBS-Anhebung und davon sechs Krankenkassen mit zwei unterjährigen Anhebungen hatte es bisher noch nicht gegeben.
Zum 1. Januar 2025 gab es eine außergewöhnlich hohe Anzahl an Erhöhungen des Zusatzbeitragssatzes. Insgesamt haben 82 Krankenkassen ihre Beitragssätze erhöht. Bei elf Krankenkassen blieb der Zusatzbeitragssatz unverändert. Hier erfolgten jedoch bereits im Jahresverlauf 2024 deutliche Anhebungen.
Die Erhöhungen des Zusatzbeitragssatzes und die Beitragssatzspannen geben Anlass zur Sorge: Innerhalb eines Jahres hat sich die Spanne der erhobenen Beitragssätze von 2,00 Prozent auf 3,36 Prozent in der Gesetzlichen Krankenversicherung erhöht. Folgende Diagramme belegen dies:
Spannweite der Zusatzbeitragssätze der GKV nach Kassenarten zum 01.01.2024
Spannweite der ZBS der GKV nach Kassenarten zum 01.01.2025
Der von den Krankenkassen zum 1. Januar 2025 erhobene durchschnittliche Zusatzbeitragssatz liegt mit 2,92 Prozent über dem vom Bundesministerium für Gesundheit bekanntgegebenen durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitragssatz von 2,50 Prozent.
Der Grund hierfür ist insbesondere, dass die Krankenkassen ihre Finanzreserven, die im Laufe des Jahres 2024 aufgrund der unerwartet starken Ausgabenentwicklung nahezu vollständig aufgebraucht wurden, wieder auffüllen müssen.
Weitere unterjährige Beitragssatzanpassungen sind im Jahr 2025 zu erwarten, da die Ausgaben seit dem Herbst 2024 und damit während der Aufstellung der Haushaltspläne 2025, weitaus deutlicher gestiegen sind, als damals angenommen wurde.
Maßnahmen zur Unterstützung des Vertragsbereiches
Die aktuelle Finanzentwicklung zeigt regionale Schwankungen, die sich sehr unterschiedlich auswirken. Insbesondere im BKK System mit zahlreichen kleinen und regional tätigen Betriebskrankenkassen wird es zunehmend bedeutsamer, regionale Besonderheiten aus dem Versorgungs- und Vertragsbereich noch zielgerichteter an die Betriebskrankenkassen zu kommunizieren.
Obwohl bereits viele Informationen zu Vertragsabschlüssen durch Rundschreiben, Workshops oder Vorständetagungen bereitgestellt werden, gehen diese im Laufe eines Jahres teilweise verloren. Zudem zeigt sich, dass die Wirkung eines Vertragsabschlusses nicht unmittelbar in den Finanzstatistiken der Krankenkassen sichtbar wird, sondern sich erst verzögert auswirkt. Nachgelagerte Abrechnungsprobleme können beispielsweise dazu führen, dass Auswirkungen erst mit Verzögerung erkennbar sind.
Unter den Vorständinnen und Vorständen der BKK Landesverbände wurde daher vereinbart, dass die Expertinnen und Experten der einzelnen BKK Landesverbände gemeinsame Grundsätze bei den Haushaltsempfehlungen für den Vertragsbereich entwickeln. Mit der Koordination wurde die BKK Fachberatung „Finanzen und Risikomanagement“ beauftragt. Ziel ist es, die relevanten Informationen einheitlich zusammenzuführen und den Betriebskrankenkassen zur Verfügung zu stellen. Dies soll helfen, Chancen und Risiken bei der Aufstellung der Jahresrechnung und der Haushaltsplanung besser zu erkennen und zu steuern.